Service
Sonnenuntergang Strommast

Stromnetz

Stromnetz

Formulare und Anträge

Netzanschluss 

Verbrauchsanlage 

Steuerbare Verbrauchseinrichtungen 

Für steuerbare Verbraucher haben sich ab dem 01.01.2024 nach §14a EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) einige Rahmenbedingungen geändert. Nachfolgend für Sie die wichtigsten Grundlagen:

1. Folgende Geräte werden im Sinne des o. g. Gesetzes als steuerbare Verbraucher definiert:

  • Ladeinfrastruktur                        > 4,2 kW
  • Wärmepumpe inkl. Heizstab      > 4,2 kW
  • Anlage zur Raumkühlung          > 4,2 kW
  • Stromspeicher (Netzbezug)       > 4,2 KW

2. Steuerbox ersetzt Schaltuhr

Die Steuerung erfolgt künftig auf Basis des aktuellen Netzzustandes über die Messeinrichtung in Form eines intelligenten Messsystemes inkl. Steuerbox. Das präventive Steuern mit der bekannten, klassischen Schaltuhr wird nur noch in Ausnahmefällen angewandt. Mit der gesetzlichen Verpflichtung des Anschlussnutzers zur Steuermöglichkeit seiner Anlage soll in Zeiten hoher Netzbelastung durch den Netzbetreiber eingegriffen werden können. Hierfür ist die Steuerleitung in den oberen Anschlussraum des betreffenden Zählerplatzes zu verlegen.

Wird die Anlagenleistung durch den Netzbetreiber reduziert, hat der Anschlussnutzer das Recht, seine steuerbare Verbrauchseinrichtung weiterhin mit einer Leistung von maximal 4,2 kW zu betreiben. Alternativ darf die Anlage auch komplett ausgehen.

3. Netzentgeltreduzierung

Durch die Steuerbarkeit seiner Anlage soll der Anschlussnutzer von einem reduzierten Netzentgelt profitieren. Dafür muss er sich für das Netzentgeltmodul 1 oder 2 entscheiden.

Modul 1

Pauschale Netzentgeltreduzierung

Modul 2

prozentuale Netzentgeltreduzierung

Bei diesem Modul wird kein separater Zähler benötigt. Es kann beispielsweise der bestehende Zähler des Haushaltes genutzt werden. Das Netzentgelt wird pauschal reduziert, abhängig vom Netzgebiet beträgt die Reduzierung zwischen 110 und 190 Euro (brutto) im Jahr. Bei diesem Modul wird ein separater Zähler benötigt. Das anfallende Netzentgelt wird jeweils um 60 Prozent reduziert.

4. To Do´s

Derzeit gibt es sowohl unsererseits als auch bundesweit noch einige Hürden und Aufgaben, die organisatorischen, technischen Themen und die zur Informationssicherheit gehörenden Anforderungen, zu definieren und umzusetzen.

Dazu gehört zum Beispiel die Spezifizierung der Datenschnittstelle in der VDE-AR-N 4100 respektive in den technischen Anschlussbedingungen. Dazu wird die Nutzung von potentialfreien Kontakten und die Anwendung des EEBUS in den Verbänden diskutiert. Ende des Jahres sollen weitere Festlegungen erfolgen.

5. Vorgehensweise zum jetzigen Zeitpunkt:

  • Der Kunde wählt eines der beiden Module
  • Der Kunde stellt eine Steuerleitung zwischen den oberen Anschlussraum im Zählerschrank und der betreffenden Anlage zur Verfügung. Wir empfehlen zum aktuellen Zeitpunkt die Steuerung über potentialfreie Kontakte zu realisieren. Viele Hersteller haben bereits jetzt schon einen „EVU-Kontakt“ um externe Befehle zur Reduzierung zu empfangen.
  • Die Stadtwerke verbauen ggf., abhängig vom gewählten Modul, einen Zähler.
  • Die klassische Schaltuhr wird nur in Ausnahmefällen montiert.
  • Ab Verfügbarkeit von Schaltboxen wird der Zählerplatz aufgerüstet und die Anbindung an die vorhandene Steuerleitung hergestellt. Bis dahin kann die Anlage die angemeldete Leistung ungesteuert beziehen. Das reduzierte Netzentgelt wird dennoch gewährt.

Erzeugungsanlage

Netzanschluss

Netzzugang und Entgelte

Netzentgelte

Netzumlagen

Referenzpreisblatt zur Ermittlung vermiedener Netzentgelte

Netznutzungsvertrag

Ausgleichsleistungen

GPKE

Bilaterale Vereinbarung

Nutzung abweichender Datenformate (Tenor 5)

Die Stadtwerke Reichenbach/Vogtland GmbH bietet allen Netznutzern eine Vereinbarung zur Verwendung eines anderen Datenformats sowie zur Anpassung einzelner Prozessschritte nach Tenor 5 der Festlegung einheitlicher Geschäftsprozesse und Datenformate zur Abwicklung der Belieferung von Kunden mit Elektrizität der Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur vom 11.07.2006 (BK6-06-009 – GPKE) an.

In den Schritten 11a und 11b des Prozesses Lieferantenwechsel, in Schritt 6 des Prozesses Lieferende, in Schritt 10 des Prozesses Lieferbeginn und im gesamten Prozess Zählerstand-/ Zählwertübermittlung wird dem Netznutzer anstelle der vorgesehenen Übermittlung einer MSCONS-Nachricht direkter Zugriff auf die Zählerstände und Zählwerte gewährt. In den Schritten 2 und 4 des Prozesses Stammdatenänderung ist ebenfalls wegen des gewährten direkten Zugriffs auf die Stammdaten die Änderung nicht von der Antwort durch Bestätigung oder Ablehnung auf die Änderungsmeldung abhängig.

Allen Netznutzern wird auf Nachfrage ein ausformuliertes Angebot über den Abschluss einer solchen Vereinbarung vorgelegt, das ohne weitere Verhandlungen angenommen werden kann.

Netzstrukturdaten

Lastverlauf

Hochlastzeitfenster

Stromkreislängen

Versorgungsgebiet Geographische Fläche

Unser Netzgebiet Strom umfasst das Stadtgebiet Reichenbach einschließlich der Ortsteile Brunn, Friesen, Rotschau, Schneidenbach sowie seit 2022 Mylau und Obermylau.

Stromnetzkarte Reichenbach

Mitteilungspflichten nach § 28 Satz 2 ARegV

Netzverluste

EEG

EEG

Die Pflicht zur Veröffentlichung von Daten gemäß § 77 EEG 2017 obliegt dem Übertragungsnetzbetreiber. Weitere Informationen finden Sie auf www.50hertz.de

Grund- und Ersatzversorgung

Grundversorger ist jeweils das Versorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.
Der Netzbetreiber ist verpflichtet, alle drei Jahre zum Stichtag 1. Juli, erstmals zum 01. Juli 2006, den bzw. die Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres hier im Internet zu veröffentlichen.

Festlegung des Grundversorgers

  • Im Zeitraum vom 01.01.2022 bis 31.12.2024 ist die Stadtwerke Reichenbach/Vogtland GmbH der Grundversorger für das Netzgebiet der Stadtwerke Reichenbach/Vogtland GmbH, ausgenommen davon sind Mylau und Obermylau (derzeit enviaM).

Stromkennzeichnung

Kontakt

Ansprechpartner

Gerd Gerber
Meister Netzbetrieb Strom

03765 / 7817-699

Felix Heyer
Kundendienst Messwesen Strom

03765 / 7817-699