Stromnetz
Stromnetz
Formulare und Anträge
Netzanschluss
- Vollmacht zur Anmeldung docx 60.5KB
- Umsetzungshinweise zur Anmeldung docx 0.3MB
- ANA - Anmeldung zum Netzanschluss/Anschlussänderung (Strom) docx 93.0KB
Verbrauchsanlage
- Datenblatt für Elektro-Wärmepumpenanlagen docx 73.8KB
- Datenblatt für Elektro-Wärmespeicheranlagen docx 71.6KB
- Datenblatt für Sonstiges mit Netzrückwirkung (Motoren, Schweißmaschinen, etc.) docx 83.4KB
- Datenblatt Elektromobilität docx 76.1KB
- Datenblatt für Stromspeicher mit Leistungsbezug Netz docx 74.0KB
- Datenblatt für Anlagen zur Raumkühlung docx 74.5KB
Steuerbare Verbrauchseinrichtungen
Für steuerbare Verbraucher haben sich ab dem 01.01.2024 nach §14a EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) einige Rahmenbedingungen geändert. Nachfolgend für Sie die wichtigsten Grundlagen:
1. Folgende Geräte werden im Sinne des o. g. Gesetzes als steuerbare Verbraucher definiert:
- Ladeinfrastruktur > 4,2 kW
- Wärmepumpe inkl. Heizstab > 4,2 kW
- Anlage zur Raumkühlung > 4,2 kW
- Stromspeicher (Netzbezug) > 4,2 KW
2. Steuerbox ersetzt Schaltuhr
Die Steuerung erfolgt künftig auf Basis des aktuellen Netzzustandes über die Messeinrichtung in Form eines intelligenten Messsystemes inkl. Steuerbox. Das präventive Steuern mit der bekannten, klassischen Schaltuhr wird nur noch in Ausnahmefällen angewandt. Mit der gesetzlichen Verpflichtung des Anschlussnutzers zur Steuermöglichkeit seiner Anlage soll in Zeiten hoher Netzbelastung durch den Netzbetreiber eingegriffen werden können. Hierfür ist die Steuerleitung in den oberen Anschlussraum des betreffenden Zählerplatzes zu verlegen.
Wird die Anlagenleistung durch den Netzbetreiber reduziert, hat der Anschlussnutzer das Recht, seine steuerbare Verbrauchseinrichtung weiterhin mit einer Leistung von maximal 4,2 kW zu betreiben. Alternativ darf die Anlage auch komplett ausgehen.
3. Netzentgeltreduzierung
Durch die Steuerbarkeit seiner Anlage soll der Anschlussnutzer von einem reduzierten Netzentgelt profitieren. Dafür muss er sich für das Netzentgeltmodul 1 oder 2 entscheiden.
Modul 1 Pauschale Netzentgeltreduzierung |
Modul 2 prozentuale Netzentgeltreduzierung |
Bei diesem Modul wird kein separater Zähler benötigt. Es kann beispielsweise der bestehende Zähler des Haushaltes genutzt werden. Das Netzentgelt wird pauschal reduziert, abhängig vom Netzgebiet beträgt die Reduzierung zwischen 110 und 190 Euro (brutto) im Jahr. | Bei diesem Modul wird ein separater Zähler benötigt. Das anfallende Netzentgelt wird jeweils um 60 Prozent reduziert. |
4. To Do´s
Derzeit gibt es sowohl unsererseits als auch bundesweit noch einige Hürden und Aufgaben, die organisatorischen, technischen Themen und die zur Informationssicherheit gehörenden Anforderungen, zu definieren und umzusetzen.
Dazu gehört zum Beispiel die Spezifizierung der Datenschnittstelle in der VDE-AR-N 4100 respektive in den technischen Anschlussbedingungen. Dazu wird die Nutzung von potentialfreien Kontakten und die Anwendung des EEBUS in den Verbänden diskutiert. Ende des Jahres sollen weitere Festlegungen erfolgen.
5. Vorgehensweise zum jetzigen Zeitpunkt:
- Der Kunde wählt eines der beiden Module
- Der Kunde stellt eine Steuerleitung zwischen den oberen Anschlussraum im Zählerschrank und der betreffenden Anlage zur Verfügung. Wir empfehlen zum aktuellen Zeitpunkt die Steuerung über potentialfreie Kontakte zu realisieren. Viele Hersteller haben bereits jetzt schon einen „EVU-Kontakt“ um externe Befehle zur Reduzierung zu empfangen.
- Die Stadtwerke verbauen ggf., abhängig vom gewählten Modul, einen Zähler.
- Die klassische Schaltuhr wird nur in Ausnahmefällen montiert.
- Ab Verfügbarkeit von Schaltboxen wird der Zählerplatz aufgerüstet und die Anbindung an die vorhandene Steuerleitung hergestellt. Bis dahin kann die Anlage die angemeldete Leistung ungesteuert beziehen. Das reduzierte Netzentgelt wird dennoch gewährt.
Netzanschluss
Allgemeine Netzanschlussbedingungen
- Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (NAV) pdf 86.0KB
- Ergänzende Bedingungen zur NAV pdf 85.2KB
- Preisliste zu den Ergänzenden Bedingungen zur NAV pdf 0.1MB
Technische Mindestanforderungen
- Technische Anschlussbedingungen TAB 2023 pdf 0.9MB
- Ergänzungen zur TAB 2023 pdf 1.7MB
- Allgemeine Bedingungen der Stadtwerke Reichenbach/Vogtland GmbH (SWR) für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Entnahme von Elektrizität (AB-NA) pdf 37.1KB
- Allgemeine Bedingungen der Stadtwerke Reichenbach/Vogtland GmbH (SWR) für Erzeugungsanlagen zum Netzanschluss und dessen Nutzung zur Entnahme und Einspeisung elektrischer Energie (AB-E) pdf 47.8KB
- Technische Mindestanforderungen der Stadtwerke Reichenbach/Vogtland GmbH (SWR) zum Netzanschluss und dessen Nutzungen (TMA) pdf 56.2KB
Netzzugang und Entgelte
Netzentgelte
- gültig ab 01.01.2024 pdf 0.1MB
- gültig ab 01.01.2023 pdf 0.1MB
- gültig ab 01.01.2022 pdf 0.1MB
- gültig ab 01.01.2021 pdf 0.4MB
- gültig ab 01.01.2020 pdf 39.2KB
Netzumlagen
- Preisblatt Umlagen Strom ab 01.01.2024 pdf 0.1MB
- Preisblatt Umlagen Strom ab 01.01.2023 pdf 0.1MB
- Preisblatt Umlagen Strom ab 01.01.2022 pdf 0.1MB
Referenzpreisblatt zur Ermittlung vermiedener Netzentgelte
- Referenzpreisblatt Stadtwerke Reichenbach pdf 22.1KB
Netznutzungsvertrag
- Muster Netznutzungsvertrag pdf 0.4MB
- Anlage a EDI-Vereinbarung pdf 0.3MB
- Anlage b Auftrag zur Sperrung und Entsperrung xlsx 23.1KB
- Anlage c Zuordnungsvereinbarung pdf 0.6MB
- Kontaktdatenblatt Netzbetreiber xlsx 25.0KB
- öffentliches Zertifikat für die 1:1 Marktkommunikation zip 1.6KB
- öffentliches Zertifikat für die 1:1 Marktkommunikation ab März 2023 zip 2.1KB
Ausgleichsleistungen
GPKE
Bilaterale Vereinbarung
Nutzung abweichender Datenformate (Tenor 5)
Die Stadtwerke Reichenbach/Vogtland GmbH bietet allen Netznutzern eine Vereinbarung zur Verwendung eines anderen Datenformats sowie zur Anpassung einzelner Prozessschritte nach Tenor 5 der Festlegung einheitlicher Geschäftsprozesse und Datenformate zur Abwicklung der Belieferung von Kunden mit Elektrizität der Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur vom 11.07.2006 (BK6-06-009 – GPKE) an.
In den Schritten 11a und 11b des Prozesses Lieferantenwechsel, in Schritt 6 des Prozesses Lieferende, in Schritt 10 des Prozesses Lieferbeginn und im gesamten Prozess Zählerstand-/ Zählwertübermittlung wird dem Netznutzer anstelle der vorgesehenen Übermittlung einer MSCONS-Nachricht direkter Zugriff auf die Zählerstände und Zählwerte gewährt. In den Schritten 2 und 4 des Prozesses Stammdatenänderung ist ebenfalls wegen des gewährten direkten Zugriffs auf die Stammdaten die Änderung nicht von der Antwort durch Bestätigung oder Ablehnung auf die Änderungsmeldung abhängig.
Allen Netznutzern wird auf Nachfrage ein ausformuliertes Angebot über den Abschluss einer solchen Vereinbarung vorgelegt, das ohne weitere Verhandlungen angenommen werden kann.
Netzstrukturdaten
Lastverlauf
- Übersicht Netzdaten 2022, veröffentlicht 01.04.2023 pdf 90.8KB
- Lastkurven 2022 pdf 3.2MB
Hochlastzeitfenster
- Hochlastzeitfenster MS 2024 pdf 38.9KB
- Hochlastzeitfenster MS/NS 2024 pdf 39.0KB
- Hochlastzeitfenster NS 2024 pdf 38.6KB
Stromkreislängen
Versorgungsgebiet Geographische Fläche
Unser Netzgebiet Strom umfasst das Stadtgebiet Reichenbach einschließlich der Ortsteile Brunn, Friesen, Rotschau, Schneidenbach sowie seit 2022 Mylau und Obermylau.
Mitteilungspflichten nach § 28 Satz 2 ARegV
- Mitteilungspflichten nach § 28 Satz 2 ARegV pdf 95.9KB
Netzverluste
- Netzverluste pdf 89.9KB
EEG
EEG
Die Pflicht zur Veröffentlichung von Daten gemäß § 77 EEG 2017 obliegt dem Übertragungsnetzbetreiber. Weitere Informationen finden Sie auf www.50hertz.de
Grund- und Ersatzversorgung
Grundversorger ist jeweils das Versorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.
Der Netzbetreiber ist verpflichtet, alle drei Jahre zum Stichtag 1. Juli, erstmals zum 01. Juli 2006, den bzw. die Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres hier im Internet zu veröffentlichen.
Festlegung des Grundversorgers
- Im Zeitraum vom 01.01.2022 bis 31.12.2024 ist die Stadtwerke Reichenbach/Vogtland GmbH der Grundversorger für das Netzgebiet der Stadtwerke Reichenbach/Vogtland GmbH, ausgenommen davon sind Mylau und Obermylau (derzeit enviaM).
Stromkennzeichnung
- Stromkennzeichnung 2022 pdf 0.2MB