Netzbetrieb Gas- und Wärme

Ansprechpartner

Jörg Antelmann
Technischer Leiter
Tel.: 03765 / 7817-662
Fax: 03765 / 7817-699
e-Mail: antelmann(at)swrc.de

Lucas Halsema
Meister Gas/Wärme
Tel.: 03765 / 7817-613
Fax: 03765 / 7817-699
e-Mail: halsema(at)swrc.de
Formulare für Gas-Installateure:
Formular "Inbetriebsetzung einer Gasanlage"
Weitere Formulare und Informationen für Installateure finden Sie hier.
Folgende Unterlagen stehen zum Download für Sie bereit:
Dicht ist Pflicht - Wichtige Informationen für Betreiber von Gasinstallationsanlagen
Informationen und Checkliste "Erdgas mit Sicherheit"
DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e. V.): Der Jahres-Check
Händlerrahmenvertrag/EDI-Vereinbarung
- Anlage 1 Preisblatt für den Netzzugang
- Anlage 2 Kontaktdatenblatt Netzbetreiber
- Anlage 3 Vereinbarung über elektronischen Datenaustausch
- Anlage 4 Ergänzende Geschäftsbedingungen
- Anlage 5 Standardlastprofilverfahren
- Anlage 7 Begriffsbestimmungen
Mit Inkrafttreten der novellierten Gasnetzzugangsverordnung am 01.10.2011 wird es für Netzbetreiber verpflichtend, am zehnten Werktag des Monats die Abrechnungsbrennwerte des Vormonats an allen Ein- und Ausspeisepunkten auf der Internetseite zu veröffentlichen. Diese Verpflichtung beinhaltet neben der Veröffentlichung des Brennwerts für sämtlichen Letztverbraucher auch die Veröffentlichung für alle Einspeisungen aus Speichern, Gasproduktionsanlagen, Hubs. Misch- und Konversionsanlagen sofern die Einspeisungen an diesen Punkten einer Abrechnung unterliegen.
Das Verfahren zur Ermittlung von Abrechnungsbrennwerten ist im DVGW-Regelwerk G 685 erläutert und richtet sich nach der Länge der Abrechnungszeitspanne.
Mehr Informationen zur thermischen Gasabrechnung finden Sie hier.
§ 20 Abs. 1 EnWG, § 27 Abs. 1 GasNEV:
Preisblätter Netzzugang Gas:
- gültig ab 01.01.2021
- gültig ab 01.07.2020
- gültig ab 01.01.2020
- gültig ab 01.01.2019
- gültig ab 01.01.2018
- gültig ab 01.01.2017
- gültig ab 01.01.2016
- gültig ab 01.01.2015
- gültig ab 01.01.2014
- gültig ab 01.01.2013
- gültig ab 01.01.2012
- gültig ab 01.01.2011
- gültig ab 01.01.2010
§ 17 GasNEV
Die Stadtwerke Reichenbach/Vogtland GmbH unterliegt seit dem 01.01.2009 der Anreizregulierung nach ARegV.
§ 20 GasNEV, § 17 GasNEV:
Für den Großkunden Heizwerk Reichenbach wurde ein individuelles Netzentgelt in Höhe von 30.000 Euro der Landesregulierungsbehörde in Dresden angezeigt.
Folgende Unterlagen stehen zum Download für Sie bereit:
Formular "Inbetriebsetzung einer Gasanlage"
§ 18, Abs. 1, EnWG:
§ 4, Abs. 2, NDAV; § 4, Abs. 3, Satz 2, NDAV:
Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) mit den ergänzenden Bedingungen
§ 19, Abs. 2, EnWG:
§ 8, Abs. 2, GasNZV:
Technische Mindestanforderungen an die Auslegung und den Betrieb von Netzanschlüssen
Ergänzende Technische Mindestanforderung
§ 27 Abs. 2 GasNEV:
Strukturdaten Gas 2019:
§ 25, Abs. 2, Satz 2, NDAV; § 29, Abs. 1, Satz 1, NDAV:
Ein Wechsel des Netzbetreibers erfolgte nicht.
Messstellenbetreiber
Hier finden Sie ein Muster unseres Messstellenrahmenvertrages zum Download.
Messdienstleister
Hier finden Sie ein Muster unseres Messrahmenvertrages zum Download.
Anlage Technische Mindestanforderung
Hier finden Sie die Anlage für die Technische Mindestanforderung zum Download.
Bestätigung über die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen nach §33 Abs. 2 MessEG
Wir, die Stadtwerke Reichenbach/Vogtland GmbH, bestätigen gemäß § 33 Abs. 2 MessEG für die von uns verwendeten Messgeräte, dass diese die gesetzlichen Anforderungen und wir die für Messgeräteverwender bestehenden Verpflichtungen erfüllen.
Grundversorger ist jeweils das Versorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.
Der Netzbetreiber ist verpflichtet, alle drei Jahre zum Stichtag 1. Juli, erstmals zum 01. Juli 2006, den bzw. die Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres hier im Internet zu veröffentlichen.
Feststellung des Grundversorgers:
- Gemäß § 118 Abs. 3 EnWG ist Grundversorger bis zum 31. Dezember 2006 das Unternehmen, dass die Aufgaben der allgemeinen Versorgung im Zeitpunkt das Inkrafttretens dieses Gesetzes durchgeführt hat.
- Im Zeitraum vom 01.01.2007 bis 31.12.2009 ist die Stadtwerke Reichenbach/Vogtland GmbH der Grundversorger für das Netzgebiet der Stadtwerke Reichenbach/Vogtland GmbH.
- Im Zeitraum vom 01.01.2010 bis 31.12.2012 ist die Stadtwerke Reichenbach/Vogtland GmbH der Grundversorger für das Netzgebiet der Stadtwerke Reichenbach/Vogtland GmbH.
- Im Zeitraum vom 01.01.2013 bis 31.12.2015 ist die Stadtwerke Reichenbach/Vogtland GmbH der Grundversorger für das Netzgebiet der Stadtwerke Reichenbach/Vogtland GmbH.
- Im Zeitraum vom 01.01.2016 bis 31.12.2018 ist die Stadtwerke Reichenbach/Vogtland GmbH der Grundversorger für das Netzgebiet der Stadtwerke Reichenbach/Vogtland GmbH.
- Im Zeitraum vom 01.01.2019 bis 31.12.2021 ist die Stadtwerke Reichenbach/Vogtland GmbH der Grundversorger für das Netzgebiet der Stadtwerke Reichenbach/Vogtland GmbH.
Nutzung abweichender Datenformate (Tenor 3)
Die Stadtwerke Reichenbach/Vogtland GmbH bietet allen Netznutzern eine Vereinbarung zur Verwendung eines anderen Datenformats sowie zur Anpassung einzelner im Rahmen des Datenaustauschs anfallender Prozessschritte nach Tenor 3 der Festlegung einheitlicher Geschäftsprozesse und Datenformate beim Wechsel des Lieferanten bei der Belieferung mit Gas der Beschlusskammer 7 der Bundesnetzagentur vom 20.08.2007 (BK7-06-067 – GeLi Gas) an.
In den Schritten 11a und 11b des Prozesses Lieferantenwechsel, in Schritt 7 des Prozesses Lieferende, in Schritt 10 des Prozesses Lieferbeginn und im gesamten Prozess Messwert-wertübermittlung wird dem Netznutzer anstelle der vorgesehenen Übermittlung einer MSCONS-Nachricht direkter Zugriff auf die Messwerte gewährt. In den Schritten 2 und 4 des Prozesses Stammdatenänderung ist ebenfalls wegen des gewährten direkten Zugriffs auf die Stammdaten die Änderung nicht von der Antwort durch Bestätigung oder Ablehnung auf die Änderungsmeldung abhängig.
Allen Netznutzern wird auf Nachfrage ein ausformuliertes Angebot über den Abschluss einer solchen Vereinbarung vorgelegt, das ohne weitere Verhandlungen angenommen werden kann.